Video: Wochenrückblick KW 25 2016
Im Golem.de-Wochenrückblick für die Woche vom 16. bis zum 23. Juni 2016 geben wir einen Überblick über die wichtigsten Ereignisse in der IT- und Technikwelt.
TOP 1 [Anmod] Die Stromverbrauchsmessung in den deutschen Haushalten und Unternehmen wird in den nächsten 15 Jahren komplett umgebaut. Das hat der Bundestag mit der Mehrheit der großen Koalition am Donnerstag beschlossen.
[Bericht] Bis zum Jahr 2032 werden alle konventionellen Stromzähler durch elektronische Geräte ersetzt. Größere Verbraucher und Ökostromerzeuger erhalten zudem vernetzte Stromzähler, die viertelstündlich die Daten an die Netzbetreiber übermitteln. Aber auch alle Kleinverbraucher können von 2020 an optional die vernetzten Geräte erhalten. Verbraucherschützer hatten bis zuletzt vergeblich ein Widerspruchsrecht gefordert. Denn es ist davon auszugehen, dass die Kosten für die Geräte deren Nutzen deutlich übersteigt. Die große Koalition erhofft sich durch die Digitalisierung ein stabileres Stromnetz, das besser Angebot und Nachfrage an erneuerbaren Energien regeln kann.
TOP 2 [Anmod ] Schnellere Grafikkarten für Spieler: Wir haben Nvidias Geforce GTX 1080 und GTX 1070 mit Pascal-Chip-Architektur getestet.
[Bericht] Die Grafikkarte Geforce GTX 1080 ist der neue flotteste Pixelbeschleuniger für Games, kostet aber mit rund 750 Euro sehr viel. Das kleinere Modell 1070 schlägt die High-End-Karten der vorherigen Generation und ist mit 500 Euro deutlich erschwinglicher. Beide Nvidia-Grafikkarten sind sehr effizient, dafür aber laut und schlecht übertaktbar. Besser gefällt uns daher Zotacs GTX 1080 Amp Extreme für 750 Euro: Der große Kühler lässt mehr Overclocking zu und die Lüfter drehen viel leiser.
MINITOP3 Der neue schnellste Supercomputer der Welt steht in China. Der Sunway Taihu Light nutzt 260-Kern-Prozessoren aus eigener Entwicklung statt US-amerikanische Hardware. Intel wiederum hat endlich die Xeon Phi Prozessoren vom Typ Knights Landings vorgestellt. Nvidia veröffentlichte parallel dazu drei Tesla P100.
News:
Das Oberlandesgericht Köln hält den Einsatz von Computerprogrammen zum Blocken von Internetwerbung für rechtens. Das Gericht lehnte die Berufung des Axel-Springer-Verlags gegen ein gleichlautendes Urteil des Landgerichts Köln in einem Urteil vom Freitag ab. Allerdings konnte der Verlag einen Teilerfolg erzielen. Dessen Websiten müssen nun von der Kölner Eyeo GmbH, dem Hersteller von Adblock Plus, kostenlos in das sogenannte Acceptable-Ads-Programm aufgenommen werden. Möglich wurde dies durch die Anwendung eines vor kurzem eingeführten Paragrafen zum Verbraucherschutz.
Der Ende Mai vorgestellte Anforderungskatalog der Bundesnetzagentur für die Vorratsdatenspeicherung übertreffe seine schlimmsten Befürchtungen, sagt der IT-Branchenverband Eco. Er hält die vorgeschlagenen Anforderungen zur Speicherung von Verbindungsdaten für kaum umsetzbar. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen könnten den Aufwand nicht leisten. Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung könnte sich daher rasant zu einem Mittelstandskiller entwickeln.
Nach den Snowden-Enthüllungen will die EU-Kommission ihre Kommunikation besser absichern. Dazu soll E-Mail-Verschlüsselung mit S/MIME-Zertifikaten genutzt werden - aber nicht für den Austausch mit Bürgern. Denn die Kommission hat Angst vor verschlüsseltem Spam, wie eine Recherche von Golem.de aufgezeigt hat.
Versicherungsbetrug ist bei der Reparatur von Computer fast der Standard. In einem Experiment haben Innsbrucker Wissenschaftler manipulierte Computer in registrierten Reparaturbetrieben abgegeben. Wurde der Dienstleister darüber informiert, dass eine Versicherung die Rechnung übernimmt, dann wurden im Schnitt etwa 80 Prozent mehr verrechnet.
Ein gut ausgestattetes Android-Smartphone im Mittelklassebereich ist das neue Honor C, wie sich in unserem Hands on gezeigt hat. Für 200 Euro gibt es ein Full-HD-Display im 5,2-Zoll-Format und eine 13-Megapixel-Kamera. Erfreulicherweise erscheint es gleich mit der neuen Betriebssystemversion Marshmallow.
Keine Lieferungen per Drohne: Die US-Luftaufsichtsbehörde FAA hat Regeln für die kommerzielle Nutzung von unbemannten Fluggeräten vorgestellt. Diese müssen demnach von einem Piloten gesteuert werden und dürfen nur in Sichtweite operieren. Autonomes Fliegen ist nur erlaubt, wenn ein Mensch jederzeit die Kontrolle übernehmen kann. Damit bleiben Lieferdienste mit Drohnen wie Amazon oder Google sie planen, verboten.
Ein Schweizer Studententeam hat einen neuen Beschleunigungsrekord für Elektroautos aufgestellt. Es erreichte mit seinem Elektroflitzer aus dem Stand in 1,513 Sekunden eine Geschwindigkeit von 100 km/h. Das entspricht einer Strecke von 30 Metern.
55 US-Dollar Entschädigung zahlt Sony für alle, die früher Linux auf ihrer Playstation 3 verwendet haben und das nach einem Update der Firmware nicht mehr konnten. Zu der Zahlung hat sich der Konzern nach langen Verhandlungen im Rahmen einer Sammelklage bereiterklärt. Besonders teuer wird der Deal für Sony vermutlich aber nicht: Um das Geld zu bekommen, müssen die Betroffenen neben einer eidesstattlichen Erklärung noch allerlei Belege einreichen.