Video: Wochenrückblick KW 28 2018

Im Golem.de-Wochenrückblick für die Woche vom 7. bis 13. Juli 2018 geben wir einen Überblick über die wichtigsten Ereignisse in der IT- und Technikwelt.

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Wochenrückblick KW 28 2018

Bild: Public Domain / Zuschnitt: Golem.de

Top 1 Aufregung um Öffi   [Anmoderation] Google entfernt immer mal Apps aus dem Play Store. Aber selten trifft es eine so beliebte und verbreitete App wie Öffi.   [Bericht] Die kostenlose Öffi-App errechnet Routen für die die Fahrt mit U-Bahn, S-Bahn oder Bus. Derzeit ist sie im Play Store nicht gelistet. Der Grund: Google sieht die Spendenfunktion in der App als Verstoß gegen die Play-Store-Richtlinien. Der Entwickler der App findet den Vorwurf ungerechtfertigt. Denn die Spendenfunktion ist nicht sichtbar, wenn die App über den Play Store installiert wurde. Nur wenn sie über alternative Stores wie F-Droid oder Amazons Appstore oder die Webseite des Anbieters geladen wurde, wird der Hinweis angezeigt. Derzeit ist offen, wie es in dem Streit weitergeht. Paypal: Sterben verboten   "Denn hinderlich, wie überall, ist hier der eigne Todesfall", reimte schon Wilhelm Busch. Paypal hat in Großbritannien in einem automatisierten Schreiben erklärt, dass eine Nutzerin mit ihrem Tod gegen die Geschäftsbedingungen verstoße, sie schuldete dem Konzern Geld. Paypal hat sich entschuldigt. Urteil gegen Media Markt   Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat den Media Markt durch mehrere Instanzen verklagt. Grund war die Angabe, das Samsung Galaxy S6 für 499 Euro sei "bald verfügbar". Das verspricht der Markt nun nicht mehr, sondern muss genaue Verfügbarkeitszeiten angeben.   Top 2 Facebook-Konten vererbbar   [Anmoderation] Der Bundesgerichtshof hat ein Grundsatzurteil gefällt. Der Zugang zu einem Facebook-Konto wird demnach auf die Erben übertragen. Das gilt auch für höchstpersönliche Chatprotokolle.   [Bericht] Nach jahrelangem Streit haben die Eltern einer tödlich verunglückten 15-Jährigen recht bekommen. Das soziale Netzwerk Facebook darf ihnen nach dem Tod ihrer Tochter nicht den Zugang zu deren Facebook-Account verweigern. Das entschied der Bundesgerichtshof am Donnerstag und hob damit ein anderslautendes Urteil des Berliner Kammergerichts auf. Weder das Fernmeldegeheimnis noch der Datenschutz stehen dem Urteil zufolge einem Zugriff entgegen. Ebenso wie Briefe oder Tagebücher sei die Facebook-Kommunikation vererbbar. Die Eltern erhofften sich durch den Zugang Hinweise auf die Gründe für den Todesfall.   Mobilfunkgipfel bringt Mini-Ergebnis   Die Mobilfunkbetreiber haben sich auf 1 Prozent mehr Netzausbau in Deutschland geeinigt. Das gab Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer stolz beim Mobilfunkgipfel bekannt. Bis Jahresende 2020 soll damit eine Abdeckung der bewohnten Gebiete von 99 Prozent erreicht werden - doch nur wenn die Netzbetreiber bei 5G ihren Willen kriegen. Mining-Boom zu Ende   Mehrere Grafikkarten-Hersteller haben im vergangenen Quartal sehr viel weniger Pixelbeschleuniger verkauft als zuvor. Hintergrund ist der abebbende Crypto-Mining-Boom, weshalb Grafikkarten wieder günstiger statt teurer werden.   Top 3 Always Connected PCs im Test   [Anmod] Wir haben die ersten Notebooks mit einem Snapdragon- statt einem x86-Chip und Windows 10 on ARM als Betriebssystem getestet.   [Bericht] Die Always Connected PCs haben ein integriertes LTE-Modem und nehmen im Standby noch Skype-Anrufe entgegen, ähnlich wie ein Smartphone. Im Inneren der Systeme steckt ein Snapdragon 835 von Qualcomm. Darauf läuft Windows 10 on ARM mit einem x86-Emulator, der für Kompatibilität zu Win32-Apps sorgt. Die Performance schwankt: Adobes Photoshop läuft rund, die Spotify-Oberfläche hingegen ist kaum bedienbar. Native ARM-Software wie der Edge-Browser sind so schnell wie auf einem x86-Notebook. Die Akkulaufzeit der Always Connected PCs ist lang, wir schaffen 15 Stunden im Alltag. Bisher verkauft in Deutschland nur Asus ein Gerät: das Nova Go für 800 Euro.     Datenschutz bei Zeugen Jehovas   Gilt der Datenschutz auch für eine lose Sammlung von Notizen? Der Europäische Gerichtshof hat diese Frage mit Ja beantwortet. Die finnischen Zeugen Jehovas dürfen demnach nicht ohne Einwilligung der Betroffenen ihre Notizen bei Hausbesuchen sammeln. Das gilt auch dann, wenn die Daten nicht digitalisiert vorliegen und nicht zentral verwaltet werden. Die Hausbesuche der christlichen Religionsgemeinschaft sind demnach auch nicht als private oder familiäre Aktivität einzustufen.   Marsrover sammelt Proben   Die Nasa will Sand und Steine vom Mars auf der Erde untersuchen. Airbus hat den Auftrag bekommen, einen Rover zu bauen. Der soll die Proben aufsammeln und zu der Rakete bringen, die dann zurück zur Erde fliegt. Abschied in die Sommerpause

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